Vermögens-Umtausch VUT
Der Vermögensumtausch VUT dient der Rückzahlung aller Staatsschulden und dem Vermögensschutz privater Guthaben im Falle eines Wirtschafts-Crash.
Es handelt sich hierbei um eine beidseitige Verpflichtung zu einem jährlichen Umtausch von 1% (in Stufe 1) bis 5% (ab Stufe 5) aller Euro-Guthaben in Dank. Ein freiwillig höherer Vermögens-Umtausch ist möglich.
Zuständig für den Vermögens-Umtausch ist der Ausgleichs- und Umwelt-Fonds.
